ThüringenRechtTHÜ-RE-348-2026

Welche Mindestgröße haben Eigenjagdbezirke in Thüringen?

Kurze Antwort

In Thüringen beträgt die Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks 75 Hektar.

  • A)60 Hektar.
  • B)75 Hektar.
  • C)100 Hektar.
  • D)150 Hektar.
  • E)250 Hektar.
  • F)1.000 Hektar.
Erklärung

Das entspricht dem Rahmen des Bundesjagdgesetzes (§ 7 BJagdG), das 75 ha vorsieht. Thüringen weicht hiervon nicht ab; damit sind zusammenhängende, nutzbare Flächen ab 75 ha als Eigenjagdbezirk zulässig.

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