Kurze Antwort
In Thüringen beträgt die Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks 75 Hektar.
Das entspricht dem Rahmen des Bundesjagdgesetzes (§ 7 BJagdG), das 75 ha vorsieht. Thüringen weicht hiervon nicht ab; damit sind zusammenhängende, nutzbare Flächen ab 75 ha als Eigenjagdbezirk zulässig.
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