ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-438-2026

Welche Mindestlänge muss die Schweißfährte nach der Thüringer Richtlinie zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde im Fach Schweißarbeit aufweisen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 600 Meter.

  • A)200 Meter
  • B)600 Meter
  • C)300 Meter
  • D)800 Meter
  • E)1.000 Meter
  • F)1.500 Meter
Erklärung

In Thüringen fordert die Brauchbarkeitsprüfung im Fach Schweißarbeit eine Mindestlänge der Rotfährte von 600 m. Das entspricht der landesrechtlichen Vorgabe für die allgemeine Brauchbarkeit; kürzere Fährten (200/300 m) genügen nicht, längere (800/1000/1500 m) sind optional erhöhte Anforderungen, aber nicht Mindestmaß. Regulations may vary depending on the federal state. Bitte beachte: Es geht hier ausdrücklich um Thüringen.

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