Kurze Antwort
Richtig ist: 600 Meter.
In Thüringen fordert die Brauchbarkeitsprüfung im Fach Schweißarbeit eine Mindestlänge der Rotfährte von 600 m. Das entspricht der landesrechtlichen Vorgabe für die allgemeine Brauchbarkeit; kürzere Fährten (200/300 m) genügen nicht, längere (800/1000/1500 m) sind optional erhöhte Anforderungen, aber nicht Mindestmaß. Regulations may vary depending on the federal state. Bitte beachte: Es geht hier ausdrücklich um Thüringen.
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