ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1355-2026

Welche "Munition" kann erlaubnisfrei erworben werden?

Kurze Antwort

Erlaubnisfrei sind Diabolos 4,5 mm, Armbrustpfeile und Schreckschussmunition; Schrotpatronen, Randfeuerpatronen (.22 lfB) und Flintenlaufgeschosse sind erlaubnispflichtig.

  • A)Diabolo 4,5 Millimeter (Luftgewehr).
  • B)Schrotpatrone 9mm Flobert.
  • C)Randfeuerpatronen Kaliber .22 IfB.
  • D)Armbrustpfeile.
  • E)Schreckschussmunition.
  • F)Flintenlaufgeschosse.
Erklärung

Diabolos sind keine Munition im Sinne des WaffG, Armbrustpfeile ebenfalls nicht; Kartuschen-/Schreckschussmunition ist erlaubnisfrei. Randfeuer-, Schrot- und Flintenlaufgeschoss-Munition gelten als Patronenmunition und erfordern eine Erwerbsberechtigung.

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