Kurze Antwort
In freier Natur dürfen Seidelbast, Frauenschuh, Türkenbund, Narzisse und Märzenbecher grundsätzlich nicht gepflückt oder ausgegraben werden.
Diese Arten sind besonders geschützt; Entnahme und Besitz sind nach § 44 BNatSchG verboten. Die Handstraußregel gilt nicht für geschützte Arten – hier ist jegliche Entnahme tabu.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.