ThüringenRechtTHÜ-RE-2010-2026

Welche Pflanzenarten dürfen Sie in freier Wildbahn grundsätzlich nicht pflücken oder ausgraben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Seidelbast, Frauenschuh, Türkenbund, Buschwindröschen und Maiglöckchen.

  • A)Seidelbast
  • B)Frauenschuh
  • C)Türkenbund
  • D)Buschwindröschen
  • E)Maiglöckchen
Erklärung

Alle genannten Arten stehen unter Schutz und fallen nicht unter die Handstraußregel: Sie dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden. Seidelbast, Frauenschuh und Türkenbund sind besonders geschützt; auch Buschwindröschen und Maiglöckchen sind geschützt und daher tabu. Regulations may vary depending on the federal state.

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