ThüringenRechtTHÜ-RE-2010-2026

Welche Pflanzenarten dürfen Sie in freier Wildbahn grundsätzlich nicht pflücken oder ausgraben?

Kurze Antwort

In freier Natur dürfen Seidelbast, Frauenschuh, Türkenbund, Narzisse und Märzenbecher grundsätzlich nicht gepflückt oder ausgegraben werden.

  • A)Seidelbast
  • B)Frauenschuh
  • C)Türkenbund
  • D)Narzisse
  • E)Märzenbecher
Erklärung

Diese Arten sind besonders geschützt; Entnahme und Besitz sind nach § 44 BNatSchG verboten. Die Handstraußregel gilt nicht für geschützte Arten – hier ist jegliche Entnahme tabu.

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