Kurze Antwort
Richtig ist: Die Pflicht zur Hege.
Richtig ist die Pflicht zur Hege. Nach § 1 Abs. 1 BJagdG ist mit dem Jagdrecht untrennbar die Hegeverpflichtung verbunden: artenreichen, gesunden und den Landschaftsverhältnissen angepassten Wildbestand erhalten sowie Lebensgrundlagen pflegen und Wildschäden möglichst vermeiden. Andere Pflichten können je nach Fall bestehen, sind aber nicht grundsätzlich mit dem Jagdrecht verknüpft.
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