ThüringenRechtTHÜ-RE-923-2026

Welche rechtliche Grundlage regelt in Thüringen den Kormoranabschuss?

Kurze Antwort

Richtig ist: Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Übertragung einer Ermächtigung in der jeweils gültigen Fassung.

  • A)Thüringer Jagdgesetz (ThJG) in der jeweils gültigen Fassung.
  • B)Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) in der jeweils gültigen Fassung.
  • C)Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) in der jeweils gültigen Fassung.
  • D)Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung - ThürJZVO -) in der jeweils gültigen Fassung.
  • E)Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Übertragung einer Ermächtigung in der jeweils gültigen Fassung.
Erklärung

Richtig ist die Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG, weil der Kormoran nicht dem Jagdrecht unterliegt, sondern naturschutzrechtlich streng geschützt ist. Ein Abschuss ist daher nur im Rahmen naturschutzrechtlicher Ausnahmen zur Schadensabwehr zulässig – genau diese Ausnahmen regelt die genannte Verordnung.

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