ThüringenRechtTHÜ-RE-2000-2026

Welche Rechtsform hat die Jagdgenossenschaft?

Kurze Antwort

Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  • A)Eingetragener Verein.
  • B)Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • C)Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
  • D)Eingetragene Genossenschaft.
  • E)Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Erklärung

Jagdgenossenschaften entstehen kraft Gesetzes und haben hoheitlichen Charakter, z. B. mit Aufsicht der Jagdbehörde und Satzungspflicht. Sie sind keine Vereine oder privatrechtlichen Gesellschaften.

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