ThüringenRechtTHÜ-RE-959-2026

Welche Schalenwildart unterliegt nicht der Pflicht zur Erstellung eines Abschussplanes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarzwild.

  • A)Muffelwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Rehwild
  • D)Damwild
  • E)Rotwild
Erklärung

Richtig ist Schwarzwild. Nach Bundesjagdgesetz (§ 21 BJagdG) sind Abschusspläne für Schalenwild vorgeschrieben, jedoch ausdrücklich mit Ausnahme des Schwarzwildes. Länder können abweichen, aber grundsätzlich ist Schwarzwild nicht abschussplanpflichtig.

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