ThüringenRechtTHÜ-RE-1963-2026

Welche Schrotarten sind zur Jagd auf Wasserwild an und über Gewässern zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Weicheisenschrot, Wismutschrot und Zinkschrot.

  • A)Weicheisenschrot
  • B)Wismutschrot
  • C)Zinkschrot
  • D)Bleischrot
Erklärung

Richtig sind Weicheisen-/Stahlschrot, Wismut- und Zinkschrot. Seit 15.02.2023 ist Bleischrot in und um Feuchtgebiete EU-weit verboten (REACH), inklusive 100-m-Pufferzone; schon das Mitführen von Bleischrot dort ist untersagt. Daher sind nur bleifreie Alternativen für Wasserwildjagd zulässig.

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