ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-548-2026

Welche Schüsse gelten als nicht weidgerecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Büchsenschuss spitz von hinten auf ein äsendes Schmalreh auf eine Entfernung von 60 Meter., Schrotschuss auf einen in 5 Meter Entfernung in der Sasse liegenden Feldhasen., Schrotschuss auf eine in 20 Meter Entfernung auf dem Wasser schwimmende Stockente. und Flintenschuss mit einem Flintenlaufgeschoss auf einen Überläufer in 70 Meter Entfernung.

  • A)Schrotschuss auf einen in 30 Meter Entfernung abstreichenden, gesunden Fasanenhahn.
  • B)Schrotschuss von hinten auf eine abstreichende Stockente bei einer Entfernung von etwa 25 Meter.
  • C)Büchsenschuss spitz von hinten auf ein äsendes Schmalreh auf eine Entfernung von 60 Meter.
  • D)Schrotschuss auf einen in 5 Meter Entfernung in der Sasse liegenden Feldhasen.
  • E)Schrotschuss auf eine in 20 Meter Entfernung auf dem Wasser schwimmende Stockente.
  • F)Flintenschuss mit einem Flintenlaufgeschoss auf einen Überläufer in 70 Meter Entfernung.
Erklärung

Nicht weidgerecht sind Schüsse, die unnötiges Leiden, hohes Fehl- oder Totschussrisiko oder Gefährdung verursachen: - Spitz von hinten aufs Schmalreh: ungünstiger Winkel, hohes Verletzungs- statt Tötungsrisiko. - Hase in der Sasse: sitzendes Haarwild mit Schrot – tierschutzwidrig. - Stockente auf dem Wasser: „Sitzen“ auf dem Wasser mit Schrot führt zu Verletzungen, Abprallergefahr. - Überläufer mit Flintenlaufgeschoss auf 70 m: zu große Entfernung für sichere Wirkung/Präzision des FLG.

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