ThüringenRechtTHÜ-RE-2022-2026

Welche Schutzgebietskategorien gibt es nach § 13 Thüringer Naturschutzgesetz?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate und Naturparke.

  • A)Nationalparke
  • B)FFH-Gebiete
  • C)Nationale Naturmonumente
  • D)Biosphärenreservate
  • E)Artenschutzgebiete
  • F)Naturparke
Erklärung

Richtig sind: Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate und Naturparke. Diese sind im Thüringer Naturschutzgesetz als Schutzgebietskategorien benannt. FFH-Gebiete gehören zu Natura 2000 (EU-Recht) und sind keine eigene Kategorie nach § 13 ThürNatG; „Artenschutzgebiete“ gibt es in dieser Form nicht im Gesetz.

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