Kurze Antwort
Richtig sind: Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate und Naturparke.
Richtig sind: Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate und Naturparke. Diese sind im Thüringer Naturschutzgesetz als Schutzgebietskategorien benannt. FFH-Gebiete gehören zu Natura 2000 (EU-Recht) und sind keine eigene Kategorie nach § 13 ThürNatG; „Artenschutzgebiete“ gibt es in dieser Form nicht im Gesetz.
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