ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-079-2026

Welche Sicherheitsstufe muss der Waffenschrank zur Aufbewahrung von Kurzwaffen nach aktueller Rechtslage mindestens besitzen?

Kurze Antwort

Der Waffenschrank muss mindestens der Sicherheitsstufe/Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 entsprechen.

  • A)Sicherheitsstufe S2 nach EN 14450
  • B)Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1
  • C)Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992
  • D)Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992
Erklärung

Seit der Novelle 2017 sind erlaubnispflichtige Schusswaffen, insbesondere Kurzwaffen, mindestens in einem zertifizierten Behältnis EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, aufzubewahren. A/B nach VDMA 24992 oder EN 14450 (S2) genügen nicht.

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