Kurze Antwort
Der Waffenschrank muss mindestens der Sicherheitsstufe/Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 entsprechen.
Seit der Novelle 2017 sind erlaubnispflichtige Schusswaffen, insbesondere Kurzwaffen, mindestens in einem zertifizierten Behältnis EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, aufzubewahren. A/B nach VDMA 24992 oder EN 14450 (S2) genügen nicht.
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