ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-079-2026

Welche Sicherheitsstufe muss der Waffenschrank zur Aufbewahrung von Kurzwaffen nach aktueller Rechtslage mindestens besitzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1.

  • A)Sicherheitsstufe S2 nach EN 14450
  • B)Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1
  • C)Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992
  • D)Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992

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