Kurze Antwort
Bei Drückjagden in Thüringen sind führende Bachen von gestreiften Frischlingen strikt zu verschonen und dürfen unter keinen Umständen geschossen werden.
Elterntierschutz gilt auch bei Schwarzwild: Führende Bachen sind bis zum Selbstständigwerden der Frischlinge tabu. Gestreifte Frischlinge zeigen Abhängigkeit von der Führung, daher jagdlich und tierschutzrechtlich unantastbar.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.