ThüringenRechtTHÜ-RE-616-2026

Welche Stücke dürfen bei Drückjagden auf Schwarzwild in Thüringen unter keinen Umständen geschossen werden?

Kurze Antwort

Bei Drückjagden in Thüringen sind führende Bachen von gestreiften Frischlingen strikt zu verschonen und dürfen unter keinen Umständen geschossen werden.

  • A)Frischlinge unter 10 kg.
  • B)Schwache Überläuferkeiler.
  • C)Führende Bachen von gestreiften Frischlingen.
  • D)Leitbachen.
  • E)Reife Bassen.
  • F)Stücke über 50 Kilogramm.
Erklärung

Elterntierschutz gilt auch bei Schwarzwild: Führende Bachen sind bis zum Selbstständigwerden der Frischlinge tabu. Gestreifte Frischlinge zeigen Abhängigkeit von der Führung, daher jagdlich und tierschutzrechtlich unantastbar.

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