ThüringenRechtTHÜ-RE-1892-2026

Welche Tätigkeiten im Jagdbezirk sind von Ihrer waffenrechtlichen Berechtigung gedeckt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Das Einschießen von Waffen., Schießen bei der Jagdhundeausbildung., Die befugte Jagdausübung. und Das Anschießen von Waffen.

  • A)Das Schießen auf eine sich bewegende Keilerscheibe.
  • B)Das Einschießen von Waffen.
  • C)Schießen bei der Jagdhundeausbildung.
  • D)Das Wurfscheibenschießen.
  • E)Die befugte Jagdausübung.
  • F)Das Anschießen von Waffen.
Erklärung

Gedeckt ist alles, was unmittelbar zur befugten Jagdausübung gehört oder damit eng zusammenhängt: Einschießen/Anschießen im Revier, Schießen bei der Jagdhundeausbildung und die eigentliche Jagdausübung. Nicht gedeckt sind reine Sport-/Übungsschießen wie die bewegte Keilerscheibe oder das Wurfscheibenschießen; dafür braucht es die Schießstätte bzw. entsprechende sportliche Berechtigungen.

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