Kurze Antwort
Richtig sind: Das Einschießen von Waffen., Schießen bei der Jagdhundeausbildung., Die befugte Jagdausübung. und Das Anschießen von Waffen.
Gedeckt ist alles, was unmittelbar zur befugten Jagdausübung gehört oder damit eng zusammenhängt: Einschießen/Anschießen im Revier, Schießen bei der Jagdhundeausbildung und die eigentliche Jagdausübung. Nicht gedeckt sind reine Sport-/Übungsschießen wie die bewegte Keilerscheibe oder das Wurfscheibenschießen; dafür braucht es die Schießstätte bzw. entsprechende sportliche Berechtigungen.
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