Kurze Antwort
Richtig ist: Rötelmaus.
Richtig ist die Rötelmaus. Sie gehört nicht zu den besonders geschützten Arten und unterliegt nicht dem Jagdrecht – ihr Fang/Töten kann als Schädlingsbekämpfung zulässig sein. Maulwurf, Igel, Blindschleiche, Feldhamster und Gartenspitzmaus sind besonders (teils streng) geschützt und dürfen ohne behördliche Ausnahme nicht gefangen oder getötet werden. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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