ThüringenRechtTHÜ-RE-082-2026

Welche Tierarten unterliegen in Thüringen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kormoran und Wolf.

  • A)Mink
  • B)Sumpfbiber
  • C)Kormoran
  • D)Luchs
  • E)Wolf
  • F)Kolkrabe
Erklärung

Richtig sind Kormoran und Wolf. Begründung: Beide unterliegen in Thüringen nicht dem Jagdrecht; der Wolf ist streng geschützt, der Kormoran wird ggf. über spezielle Kormoranverordnungen reguliert, fällt aber nicht unter das Jagdrecht. Mink (amerikanischer Nerz), Sumpfbiber (Nutria), Luchs und Kolkrabe unterliegen in Thüringen dem Jagdrecht, teils mit ganzjähriger Schonzeit. Hinweise können je nach Bundesland variieren.

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