ThüringenRechtTHÜ-RE-082-2026

Welche Tierarten unterliegen in Thüringen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kormoran und Wolf.

  • A)Mink
  • B)Sumpfbiber
  • C)Kormoran
  • D)Luchs
  • E)Wolf
  • F)Kolkrabe
Erklärung

Richtig sind Kormoran und Wolf, weil sie in Thüringen nicht dem Jagdrecht unterliegen. Der Kormoran wird ggf. über spezielle Kormoranverordnungen reguliert, fällt aber nicht unter das Jagdrecht. Mink (amerikanischer Nerz), Sumpfbiber (Nutria), Luchs und Kolkrabe unterliegen in Thüringen dem Jagdrecht, teils mit ganzjähriger Schonzeit. Hinweis zum Wolf: Der Bundestag hat am 5. März 2026 den Weg für eine Bejagung des Wolfes freigemacht, indem der Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen wurde. Für Thüringen gibt es aktuell erst einen Entwurf zur Novelle der Jagdzeitenverordnung, der unter anderem die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht vorsieht. Solange die neue Jagdzeitenverordnung nicht in Kraft ist, gelten in Thüringen die bisherigen Jagd- und Schonzeiten unverändert weiter.

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