Kurze Antwort
Trichinenpflicht besteht bei für den menschlichen Verzehr bestimmten Fleisch- und Allesfressern wie Schwarzwild, Dachs, Fuchs, Waschbär u. a.; Nicht-Träger wie Rabenkrähe, Wisent, Elch, Gams oder Murmeltier unterliegen ihr nicht.
Nach Tier-LMHV sind Wildschweine und andere potenzielle Trichinenträger (alle Fleisch-/Allesfresser) vor Verwertung zu untersuchen. Damit sind Wildschwein und Dachs richtig; Waschbär und Rabenkrähe ebenfalls richtig. Elch, Wisent, Gams, Murmeltier sind keine Trichinenträger.
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