ThüringenRechtTHÜ-RE-942-2026

Welche Tierarten unterliegen vor dem menschlichem Verzehr der Trichinenuntersuchungspflicht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wildschwein und Dachs. und Waschbär und Rabenkrähe.

  • A)Wildschwein und Dachs.
  • B)Dachs und Wisent.
  • C)Wildschwein und Elch.
  • D)Waschbär und Rabenkrähe.
  • E)Gamswild und Murmeltier.

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