ThüringenRechtTHÜ-RE-942-2026

Welche Tierarten unterliegen vor dem menschlichem Verzehr der Trichinenuntersuchungspflicht?

Kurze Antwort

Trichinenpflicht besteht bei für den menschlichen Verzehr bestimmten Fleisch- und Allesfressern wie Schwarzwild, Dachs, Fuchs, Waschbär u. a.; Nicht-Träger wie Rabenkrähe, Wisent, Elch, Gams oder Murmeltier unterliegen ihr nicht.

  • A)Wildschwein und Dachs.
  • B)Dachs und Wisent.
  • C)Wildschwein und Elch.
  • D)Waschbär und Rabenkrähe.
  • E)Gamswild und Murmeltier.
Erklärung

Nach Tier-LMHV sind Wildschweine und andere potenzielle Trichinenträger (alle Fleisch-/Allesfresser) vor Verwertung zu untersuchen. Damit sind Wildschwein und Dachs richtig; Waschbär und Rabenkrähe ebenfalls richtig. Elch, Wisent, Gams, Murmeltier sind keine Trichinenträger.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten