ThüringenRechtTHÜ-RE-915-2026

Welche Tiere unterliegen naturschutzrechtlich keinem besonderen Schutz?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schermaus und Bisam.

  • A)Murmeltier
  • B)Fasan
  • C)Schermaus
  • D)Bisam
  • E)Steinmarder
  • F)Hermelin
Erklärung

Richtig sind Schermaus und Bisam, weil sie nach Bundesartenschutzverordnung zu den „ungeschützten“ Säugetieren zählen. Murmeltier, Steinmarder und Hermelin sind besonders geschützt (teils zusätzlich jagdrechtlich geregelt), der Fasan ist als Vogel artenschutzrechtlich grundsätzlich besonders geschützt, auch wenn er jagdbar ist. Regulations may vary depending on the federal state.

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