Kurze Antwort
Richtig sind: Knäkente und Haubentaucher.
Aneignen darf sich der Jagdausübungsberechtigte nur dem Jagdrecht unterliegende Arten. Uhu, Schleiereule und Tannenhäher unterliegen dem Naturschutzrecht (besonders/streng geschützt) – keine Aneignung. Knäkente (Wildente) und Haubentaucher sind jagdrechtliche Arten; tot aufgefunden dürfen sie sich vom Revierinhaber angeeignet werden, sofern keine anderweitigen Schutzregelungen entgegenstehen. Regulations may vary depending on the federal state.
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