Kurze Antwort
Richtig sind: Feldsperling und Eichhörnchen.
Feldsperling und Eichhörnchen unterliegen nicht dem Jagdrecht, sind aber nach Naturschutzrecht besonders geschützt. An tot aufgefundenen Exemplaren besteht daher kein Aneignungsrecht; Besitz/Verwertung ist ohne Ausnahmegenehmigung verboten. Die Waldschnepfe und das Birkhuhn sind jagdbares Wild (eigener Besitz durch den Revierinhaber möglich, aber weitere Verkehrsverbote beachten), Mauswiesel und Blässralle hier nicht die geschützten Problemfälle. Regulations may vary depending on the federal state.
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