ThüringenRechtTHÜ-RE-898-2026

Welche Vogelarten zählen nach der Bundesartenschutzverordnung zu den streng geschützten Arten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Auerwild, Schwarzspecht und Birkwild.

  • A)Rebhuhn
  • B)Auerwild
  • C)Fasan
  • D)Schwarzspecht
  • E)Birkwild
  • F)Großtrappe
Erklärung

Richtig sind Auerwild, Schwarzspecht und Birkwild, weil sie nach Bundesartenschutzverordnung/EG-Artenschutzrecht als streng geschützt gelten und jagdrechtlich ganzjährig geschont sind. Rebhuhn, Fasan und Großtrappe unterliegen zwar teils dem Jagdrecht (bzw. sind gelistet), sind aber nicht per se „streng“ geschützt; beim Fasan/Rebhuhn bestehen Jagdzeiten, die Großtrappe ist jagdbar gelistet, jedoch in der Praxis besonders/streng geschützt je nach Regelwerk – prüfungsrelevant hier: streng geschützt sind die Raufußhühner Auer- und Birkwild sowie der Schwarzspecht.

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