Kurze Antwort
Richtig sind: Auerwild, Schwarzspecht und Birkwild.
Richtig sind Auerwild, Schwarzspecht und Birkwild, weil sie nach Bundesartenschutzverordnung/EG-Artenschutzrecht als streng geschützt gelten und jagdrechtlich ganzjährig geschont sind. Rebhuhn, Fasan und Großtrappe unterliegen zwar teils dem Jagdrecht (bzw. sind gelistet), sind aber nicht per se „streng“ geschützt; beim Fasan/Rebhuhn bestehen Jagdzeiten, die Großtrappe ist jagdbar gelistet, jedoch in der Praxis besonders/streng geschützt je nach Regelwerk – prüfungsrelevant hier: streng geschützt sind die Raufußhühner Auer- und Birkwild sowie der Schwarzspecht.
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