ThüringenRechtTHÜ-RE-898-2026

Welche Vogelarten zählen nach der Bundesartenschutzverordnung zu den streng geschützten Arten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Auerwild, Schwarzspecht und Birkwild.

  • A)Rebhuhn
  • B)Auerwild
  • C)Fasan
  • D)Schwarzspecht
  • E)Birkwild
  • F)Großtrappe
Erklärung

Auerhuhn, Birkhuhn und Schwarzspecht stehen in Anlage 1 Spalte 3 der BArtSchV selbst – sie sind also unmittelbar "nach der Bundesartenschutzverordnung" streng geschützt. zur Großtrappe: Die Großtrappe dagegen ist streng geschützt über Anhang A der EG-Artenschutzverordnung (CITES-Umsetzung) – und taucht deshalb in Anlage 1 der BArtSchV gar nicht separat auf. Die Prüfungsfrage ist also sehr eng auf den Wortlaut "nach der Bundesartenschutzverordnung" formuliert. Formaljuristisch korrekt greift bei der Großtrappe eine andere Norm, auch wenn der Schutzstatus in der Praxis identisch streng ist.

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