Kurze Antwort
Ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast muss gültigen Jagdschein, auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis, Waffenbesitzkarte sowie Personalausweis oder Reisepass mitführen.
Jagdschein und persönliche Jagderlaubnis belegen Befugnis zur Jagdausübung im Revier. Die WBK legitimiert den Besitz der geführten Waffe. Ein amtliches Ausweisdokument dient der eindeutigen Identifizierung; Versicherungsnachweise und Führerschein sind hierfür nicht vorgeschrieben.
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