ThüringenRechtTHÜ-RE-1897-2026

Welche von den genannten Dokumenten muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?

Kurze Antwort

Ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast muss gültigen Jagdschein, auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis, Waffenbesitzkarte sowie Personalausweis oder Reisepass mitführen.

  • A)Waffenbesitzkarte.
  • B)Gültiger Jagdschein.
  • C)Auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis.
  • D)Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung.
  • E)Gültiger Führerschein.
  • F)Personalausweis oder Reisepass.
Erklärung

Jagdschein und persönliche Jagderlaubnis belegen Befugnis zur Jagdausübung im Revier. Die WBK legitimiert den Besitz der geführten Waffe. Ein amtliches Ausweisdokument dient der eindeutigen Identifizierung; Versicherungsnachweise und Führerschein sind hierfür nicht vorgeschrieben.

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