ThüringenRechtTHÜ-RE-537-2026

Welche Voraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen keine Wilderei ist?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Sammler von Abwurfstangen muss Jagdausübungsberechtigter in diesem Jagdbezirk sein. und Der Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten sein.

  • A)Der Sammler von Abwurfstangen muss Jagdausübungsberechtigter in diesem Jagdbezirk sein.
  • B)Der Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten sein.
  • C)Der Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis der unteren Jagdbehörde sein.
  • D)Der Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
  • E)Der Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis der Jagdgenossenschaft sein.
  • F)Der Sammler von Abwurfstangen muss die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Erklärung

Richtig sind 1 und 2. Abwurfstangen gehören zum Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten (§ 1, § 19 BJagdG). Sammeln dürfen daher nur der Jagdausübungsberechtigte selbst oder Dritte mit seiner schriftlichen Erlaubnis (§ 15 Abs. 1 BJagdG). Ein Jagdschein oder behördliche/waldbehördliche Genehmigungen sind dafür nicht erforderlich.

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