Kurze Antwort
Richtig sind: Die Brauchbarkeit des Schweißhundes zur Nachsuche auf Schalenwild muss durch die zuständige untere Jagdbehörde festgestellt worden sein. und Der Schweißhundeführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.
Richtig sind 3 und 5: In Thüringen wird die Bestätigung als Schweißhundeführer nur erteilt, wenn der Führer einen gültigen Jagdschein besitzt und die untere Jagdbehörde die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild festgestellt hat. Pächterstatus, Verbandsmitgliedschaft oder bestimmte Rassen sind dafür keine zwingenden Voraussetzungen. Regulations may vary depending on the federal state.
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