ThüringenRechtTHÜ-RE-1915-2026

Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung als bestätigter Schweißhundeführer in Thüringen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Brauchbarkeit des Schweißhundes zur Nachsuche auf Schalenwild muss durch die zuständige untere Jagdbehörde festgestellt worden sein. und Der Schweißhundeführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.

  • A)Der Schweißhundeführer muss Jagdpächter sein.
  • B)Der Schweißhundeführer muss Mitglied in einer anerkannten Vereinigung der Jäger sein.
  • C)Die Brauchbarkeit des Schweißhundes zur Nachsuche auf Schalenwild muss durch die zuständige untere Jagdbehörde festgestellt worden sein.
  • D)Als brauchbare Schweißhunde können nur Bayerische Gebirgsschweißhunde und Hannoversche Schweißhunde zugelassen werden.
  • E)Der Schweißhundeführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.
Erklärung

Richtig sind 3 und 5: In Thüringen wird die Bestätigung als Schweißhundeführer nur erteilt, wenn der Führer einen gültigen Jagdschein besitzt und die untere Jagdbehörde die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild festgestellt hat. Pächterstatus, Verbandsmitgliedschaft oder bestimmte Rassen sind dafür keine zwingenden Voraussetzungen. Regulations may vary depending on the federal state.

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