Kurze Antwort
Richtig ist: Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Richtig ist Option 1. Grundsatz der VSG 4.4: In das Treiben wird mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen nicht geschossen; Ausnahmen darf ausschließlich der Jagdleiter unter besonderen Verhältnissen zulassen – aber nur, wenn eine Gefährdung sicher ausgeschlossen ist. Eigenmächtiges Hineinschießen ist verboten.
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