ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1357-2026

Welche Waffen dürfen nach dem Waffengesetz in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 nach der Norm EN 1143-1 aufbewahrt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eine Doppelflinte Kaliber 12/70., Eine Pistole Kaliber .22 IfB und ein nicht eingeführtes Magazin, geladen mit 5 Patronen. und Ein Doppelbüchsdrilling mit Zielfernrohr.

  • A)Eine Drückjagd-Repetierbüchse, unterladen mit zwei Patronen im eingeführten Magazin.
  • B)Eine Doppelflinte Kaliber 12/70.
  • C)Eine Pistole Kaliber .22 IfB und ein nicht eingeführtes Magazin, geladen mit 5 Patronen.
  • D)Ein Doppelbüchsdrilling mit Zielfernrohr.
Erklärung

Im 0er-Schrank (EN 1143-1) dürfen erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen sowie Munition gemeinsam aufbewahrt werden, aber stets ungeladen. Deshalb sind Doppelflinte (12/70), Pistole (.22 lfb) mit separat geladener, nicht eingeführter Magazinzufuhr und der Doppelbüchsdrilling zulässig. Die unterladene Repetierbüchse ist unzulässig, weil Waffen bei der Aufbewahrung immer ungeladen sein müssen. Regulations may vary depending on the federal state.

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