Kurze Antwort
Richtig sind: Eine Doppelflinte Kaliber 12/70., Eine Pistole Kaliber .22 IfB und ein nicht eingeführtes Magazin, geladen mit 5 Patronen. und Ein Doppelbüchsdrilling mit Zielfernrohr.
Im 0er-Schrank (EN 1143-1) dürfen erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen sowie Munition gemeinsam aufbewahrt werden, aber stets ungeladen. Deshalb sind Doppelflinte (12/70), Pistole (.22 lfb) mit separat geladener, nicht eingeführter Magazinzufuhr und der Doppelbüchsdrilling zulässig. Die unterladene Repetierbüchse ist unzulässig, weil Waffen bei der Aufbewahrung immer ungeladen sein müssen. Regulations may vary depending on the federal state.
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