ThüringenRechtTHÜ-RE-496-2026

Welche Wildarten dürfen in Thüringen nicht auf der Treibjagd erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rehwild und Rotwild.

  • A)Rehwild
  • B)Waschbär
  • C)Waldschnepfe
  • D)Schwarzwild
  • E)Rotwild
  • F)Fuchs
Erklärung

Richtig sind Rehwild und Rotwild: In Thüringen sind Schalenwildarten wie Reh- und Rotwild bei der Treibjagd grundsätzlich tabu, da diese Jagdart für sie tierschutz- und waldbaulich kritisch ist. Niederwild und Raubwild wie Fuchs, Waschbär sowie Schwarzwild und Waldschnepfe können je nach freigegebener Jagdart und Jagdzeit auf Treibjagd bejagt werden. Regulations may vary depending on the federal state.

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