ThüringenRechtTHÜ-RE-1909-2026

Welche Wildarten dürfen in Thüringen nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fasan und Rebhuhn.

  • A)Wildkaninchen
  • B)Fasan
  • C)Rebhuhn
  • D)Auerwild
  • E)Rotwild
Erklärung

Richtig sind Fasan und Rebhuhn. Begründung: Nach BJagdG ist das Aussetzen von Wildkaninchen generell verboten, Schalenwild wie Rotwild bedarf i. d. R. oberer Jagdbehörden-Genehmigung, Auerwild ist streng geschützt und wird nicht regulär ausgesetzt. Niederwildarten wie Fasan und Rebhuhn dürfen landesrechtlich hegegerecht nur mit behördlicher Genehmigung ausgewildert werden. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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