Kurze Antwort
Richtig sind: Fasan und Rebhuhn.
Richtig sind Fasan und Rebhuhn. Begründung: Nach BJagdG ist das Aussetzen von Wildkaninchen generell verboten, Schalenwild wie Rotwild bedarf i. d. R. oberer Jagdbehörden-Genehmigung, Auerwild ist streng geschützt und wird nicht regulär ausgesetzt. Niederwildarten wie Fasan und Rebhuhn dürfen landesrechtlich hegegerecht nur mit behördlicher Genehmigung ausgewildert werden. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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