Kurze Antwort
Richtig sind: Waschbär und Marderhund., Sumpfbiber und Nilgans. und Fuchs und Wildkaninchen.
In Thüringen gelten invasive Neozoen und einige Niederwildarten ohne Schonzeit als ganzjährig bejagbar, solange der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJG) gewahrt bleibt. Daher sind Waschbär und Marderhund sowie Sumpfbiber (Nutria) und Nilgans ganzjährig offen; ebenso Fuchs und Wildkaninchen. Ringel-/Türkentauben, Baum-/Steinmarder sowie Elster/Rabenkrähe haben landesrechtliche Jagdzeiten bzw. Schonzeiten und sind daher nicht ganzjährig freigegeben. Regulierung kann sich per Landesverordnung ändern.
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