ThüringenRechtTHÜ-RE-107-2026

Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarzwild und Wildkaninchen.

  • A)Rotwild und Damwild.
  • B)Auerwild und Birkwild.
  • C)Schwarzwild und Wildkaninchen.
  • D)Graureiher und Kormoran.
  • E)Wolf und Goldschakal.
  • F)Steinmarder und Iltis.
Erklärung

Richtig ist Schwarzwild und Wildkaninchen, denn § 28 Abs. 2 BJagdG verbietet deren Aussetzen ausdrücklich. Andere Arten können je nach Landesrecht mit Genehmigung wiederangesiedelt oder ausgesetzt werden; hier sind die Landesjagdgesetze zu beachten.

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