Kurze Antwort
Richtig ist: Schwarzwild und Wildkaninchen.
Richtig ist Schwarzwild und Wildkaninchen, denn § 28 Abs. 2 BJagdG verbietet deren Aussetzen ausdrücklich. Andere Arten können je nach Landesrecht mit Genehmigung wiederangesiedelt oder ausgesetzt werden; hier sind die Landesjagdgesetze zu beachten.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.