Kurze Antwort
In Thüringen können Steinmarder und Dachs den Besatz von Hase, Rebhuhn und Fasan mindern und sind jagdbar.
Beide zählen zum Haarraubwild bzw. Beutegreifern und räubern Gelege sowie Jungtiere. Greifvögel wie der Raufußbussard sind geschützt; Kolkrabe und Mauswiesel fallen jagdrechtlich nicht bzw. nicht mit passender Relevanz ins Gewicht.
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