Kurze Antwort
Richtig sind: Steinmarder, Dachs und Hermelin.
Richtig sind Steinmarder, Hermelin und Dachs, weil alle dem Jagdrecht in Thüringen unterliegen und als Prädatoren Gelege, Küken oder Jungtiere von Hase, Rebhuhn und Fasan beeinträchtigen können. Kolkrabe und Raufußbussard sind streng geschützt, Baummarder sind in Thüringen ganzjährig geschont und daher nicht jagdbar. Regulierung von bejagbarem Raubwild dient dem Schutz des Niederwildbesatzes, stets unter Beachtung der Schonzeiten.
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