ThüringenRechtTHÜ-RE-1932-2026

Welche Wildarten können gemäß Bundesjagdgesetz ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wildkaninchen, Fasan und Damwild.

  • A)Waschbär
  • B)Wildkaninchen
  • C)Fasan
  • D)Damwild
  • E)Ringeltaube
  • F)Graugans

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