ThüringenRechtTHÜ-RE-1932-2026

Welche Wildarten können gemäß Bundesjagdgesetz ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen nach Bundesjagdgesetz Schalenwild (hier: Damwild) sowie Wildkaninchen und Fasan.

  • A)Waschbär
  • B)Wildkaninchen
  • C)Fasan
  • D)Damwild
  • E)Ringeltaube
  • F)Graugans
Erklärung

§ 29 BJagdG nennt ersatzpflichtig ausschließlich Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Waschbär, Ringeltaube und Graugans zählen nicht dazu und sind daher nicht ersatzpflichtig.

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