Kurze Antwort
Ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen nach Bundesjagdgesetz Schalenwild (hier: Damwild) sowie Wildkaninchen und Fasan.
§ 29 BJagdG nennt ersatzpflichtig ausschließlich Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Waschbär, Ringeltaube und Graugans zählen nicht dazu und sind daher nicht ersatzpflichtig.
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