Kurze Antwort
Richtig sind: Eichhörnchen, Maulwurf und Siebenschläfer.
Richtig sind Eichhörnchen, Maulwurf und Siebenschläfer, weil sie nicht dem Jagdrecht unterliegen und nach Bundesartenschutzverordnung mindestens besonders geschützt sind (u. a. Insektenfresser, Bilche, viele Kleinsäuger). Erd‑, Feldmaus und Nutria sind ausdrücklich vom besonderen Schutz ausgenommen.
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