ThüringenRechtTHÜ-RE-095-2026

Welche wildlebenden Säugetierarten zählen gemäß Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eichhörnchen, Maulwurf und Siebenschläfer.

  • A)Erdmaus
  • B)Feldmaus
  • C)Eichhörnchen
  • D)Nutria
  • E)Maulwurf
  • F)Siebenschläfer
Erklärung

Richtig sind Eichhörnchen, Maulwurf und Siebenschläfer, weil sie nicht dem Jagdrecht unterliegen und nach Bundesartenschutzverordnung mindestens besonders geschützt sind (u. a. Insektenfresser, Bilche, viele Kleinsäuger). Erd‑, Feldmaus und Nutria sind ausdrücklich vom besonderen Schutz ausgenommen.

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