Kurze Antwort
In Thüringen dürfen Feldhasen, Federwild sowie Füchse und Marder mit Schrot erlegt werden.
Schrot ist für Niederwild und Raubwild wie Fuchs/Marder zulässig. Rehwild darf weder bei Gesellschaftsjagden noch beim Fangschuss mit Schrot beschossen werden; hier ist die Kugel bzw. ein geeignetes Büchsengeschoss vorgeschrieben. Regulations may vary depending on the federal state.
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