ThüringenRechtTHÜ-RE-1330-2026

Welche Wildtiere darf ein Jäger in Thüringen mit Schrot erlegen?

Kurze Antwort

In Thüringen dürfen Feldhasen, Federwild sowie Füchse und Marder mit Schrot erlegt werden.

  • A)Rehwild bei Gesellschaftsjagden.
  • B)Rehwild beim Fangschuss.
  • C)Feldhasen.
  • D)Federwild.
  • E)Füchse und Marder.
Erklärung

Schrot ist für Niederwild und Raubwild wie Fuchs/Marder zulässig. Rehwild darf weder bei Gesellschaftsjagden noch beim Fangschuss mit Schrot beschossen werden; hier ist die Kugel bzw. ein geeignetes Büchsengeschoss vorgeschrieben. Regulations may vary depending on the federal state.

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