Kurze Antwort
Frischlinge und Füchse sowie Waschbären und Nilgänse haben keine Schonzeit und dürfen ganzjährig bejagt werden (unter Beachtung des Elterntierschutzes).
Diese Arten sind nach Landesrecht vieler Bundesländer ganzjährig offen. Dennoch gilt bundesweit: In Setz- und Brutzeiten sind zur Aufzucht notwendige Elterntiere bis zum Selbständigwerden der Jungen zu schonen (§ 22 Abs. 4 BJagdG).
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