Kurze Antwort
Richtig sind: Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie der Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. und Reduktion überhöhter Wildbestände.
Richtig sind 2 und 6. Hege nach § 1 Abs. 2 BJagdG zielt auf einen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen (Äsung, Deckung, Ruhe, Wasser). Dazu gehört auch, überhöhte Bestände waidgerecht zu reduzieren, um Wildschäden zu vermeiden und das Gleichgewicht im Revier zu wahren.
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