Kurze Antwort
Richtig ist: Dem Saftfutter.
Silage ist durch Milchsäuregärung unter Luftabschluss konserviertes, wasserhaltiges Futter – damit gehört sie zum Saftfutter. Beispiele: Gras- oder Maissilage, Apfel- oder Biertrester-Silage. Kraft- und Raufutter wären z.B. Getreide bzw. Heu/Grummet, passen daher nicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.