ThüringenRechtTHÜ-RE-544-2026

Welchen Zeitraum umfasst das Jagdjahr?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. April bis 31. März.

  • A)1. April bis 31. März
  • B)1. Januar bis 31. Dezember
  • C)1. Mai bis 30. April
  • D)1. Juli bis 30. Juni
  • E)1. April bis 15. Januar
  • F)1. Mai bis 15. Januar
Erklärung

Richtig ist 1: Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Daran orientieren sich u. a. Jagdscheindauer, Abschussplanung und weidmännische Alterszählung des Wildes.

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