Kurze Antwort
Richtig ist: 1. April bis 31. März.
Richtig ist 1: Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Daran orientieren sich u. a. Jagdscheindauer, Abschussplanung und weidmännische Alterszählung des Wildes.
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