ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1710-2026

Welchen Zwecken dient das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber bzw. Durchgehschützen?

Kurze Antwort

Das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber bzw. Durchgehschützen dient dem Eigenschutz, der Abgabe von Fangschüssen und dem Schuss auf vom Hund gestelltes Wild.

  • A)Dem Eigenschutz.
  • B)Zur Abgabe eines Fangschusses.
  • C)Zur Erhöhung der Jagdstecke.
  • D)Zum Schuss auf vom Jagdhund gestelltes Wild.
  • E)Zum Abgeben von Hebeschüssen.
Erklärung

Nach UVV Jagd dürfen Treiber/Durchgehschützen Waffen nicht zur Streckenerhöhung oder für Hebeschüsse nutzen. Erlaubt sind Fangschuss und Schuss auf gestelltes Wild sowie das Führen zur Eigensicherung.

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