Kurze Antwort
Das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber bzw. Durchgehschützen dient dem Eigenschutz, der Abgabe von Fangschüssen und dem Schuss auf vom Hund gestelltes Wild.
Nach UVV Jagd dürfen Treiber/Durchgehschützen Waffen nicht zur Streckenerhöhung oder für Hebeschüsse nutzen. Erlaubt sind Fangschuss und Schuss auf gestelltes Wild sowie das Führen zur Eigensicherung.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.