Kurze Antwort
Richtig ist: Der zweifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
Richtig ist: der zweifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr. In Thüringen wird die Jagdabgabe für Dreijahresjagdscheine (auch Falkner- und Ausländerdreijahresjagdschein) pauschal mit dem Zweifachen der entsprechenden Jagdscheingebühr festgesetzt – nicht dreifach, obwohl die Laufzeit drei Jahre beträgt.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.