ThüringenRechtTHÜ-RE-1990-2026

Welcher Betrag wird in Thüringen für den Dreijahresjagdschein, den Falknerdreijahresjagdschein und den Ausländerdreijahresjagdschein als Jagdabgabe festgesetzt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der zweifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.

  • A)Der einfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  • B)Der zweifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  • C)Der dreifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  • D)Der vierfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  • E)Der fünffache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  • F)Der sechsfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
Erklärung

Richtig ist: der zweifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr. In Thüringen wird die Jagdabgabe für Dreijahresjagdscheine (auch Falkner- und Ausländerdreijahresjagdschein) pauschal mit dem Zweifachen der entsprechenden Jagdscheingebühr festgesetzt – nicht dreifach, obwohl die Laufzeit drei Jahre beträgt.

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