Kurze Antwort
Richtig sind: Die Fettwiese. und Fichten-Tannen-Buchen-Mischwald.
Richtig sind: die Fettwiese und der Fichten‑Tannen‑Buchen‑Mischwald. Begründung: Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (und ergänzend in den Landesnaturschutzgesetzen) sind u. a. naturnahe Binnengewässer mit Ufern, Trockenrasen sowie seggen- und binsenreiche Nasswiesen; Streuobstwiesen gelten ebenfalls als besonders wertvoll. Gewöhnliche Fettwiesen (intensiv gedüngt/ genutzt) und reguläre Waldbestände wie ein Fichten‑Tannen‑Buchen‑Mischwald sind demgegenüber keine gesetzlich geschützten Biotope. Regulations können je nach Bundesland im Detail variieren.
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