ThüringenRechtTHÜ-RE-906-2026

Welcher Lebensraum ist kein gesetzlich geschütztes Biotop?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Fettwiese. und Fichten-Tannen-Buchen-Mischwald.

  • A)Die Fettwiese.
  • B)Naturnahe oder natürliche Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer.
  • C)Der Trockenrasen.
  • D)Seggen- und binsenreiche Nasswiesen.
  • E)Streuobstwiesen.
  • F)Fichten-Tannen-Buchen-Mischwald.
Erklärung

Richtig sind: die Fettwiese und der Fichten‑Tannen‑Buchen‑Mischwald. Begründung: Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (und ergänzend in den Landesnaturschutzgesetzen) sind u. a. naturnahe Binnengewässer mit Ufern, Trockenrasen sowie seggen- und binsenreiche Nasswiesen; Streuobstwiesen gelten ebenfalls als besonders wertvoll. Gewöhnliche Fettwiesen (intensiv gedüngt/ genutzt) und reguläre Waldbestände wie ein Fichten‑Tannen‑Buchen‑Mischwald sind demgegenüber keine gesetzlich geschützten Biotope. Regulations können je nach Bundesland im Detail variieren.

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