ThüringenRechtTHÜ-RE-982-2026

Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse in der Jagdgenossenschaftsversammlung?

Kurze Antwort

Beschlüsse erfordern die doppelte Mehrheit: die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

  • A)Der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen.
  • B)Der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
  • C)Der Mehrheit aller Jagdgenossen.
  • D)Der Mehrheit der Grundfläche von der gesamten Jagdgenossenschaft.
  • E)Sowohl der Mehrheit aller Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der Grundfläche von der gesamten Jagdgenossenschaft.
  • F)Sowohl der Mehrheit der in der Jagdgenossenschaftsversammlung anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Erklärung

In der Jagdgenossenschaft gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit (Stimmen- und Flächenmehrheit). Erst wenn beide Mehrheiten erreicht sind, ist ein Beschluss wirksam.

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