Kurze Antwort
Beschlüsse erfordern die doppelte Mehrheit: die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
In der Jagdgenossenschaft gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit (Stimmen- und Flächenmehrheit). Erst wenn beide Mehrheiten erreicht sind, ist ein Beschluss wirksam.
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