ThüringenRechtTHÜ-RE-982-2026

Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse in der Jagdgenossenschaftsversammlung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sowohl der Mehrheit der in der Jagdgenossenschaftsversammlung anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

  • A)Der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen.
  • B)Der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
  • C)Der Mehrheit aller Jagdgenossen.
  • D)Der Mehrheit der Grundfläche von der gesamten Jagdgenossenschaft.
  • E)Sowohl der Mehrheit aller Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der Grundfläche von der gesamten Jagdgenossenschaft.
  • F)Sowohl der Mehrheit der in der Jagdgenossenschaftsversammlung anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

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