Kurze Antwort
Richtig ist: 100 Meter.
In Thüringen schreibt das Landesjagdrecht für Kirrungen einen Mindestabstand von 100 m zur Jagdbezirksgrenze vor. So sollen Wildbewegungen nicht gezielt ins Nachbarrevier gelenkt und Revierfrieden gewahrt werden. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.
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