ThüringenRechtTHÜ-RE-1977-2026

Welcher Mindestabstand zur Jagdbezirksgrenze ist in Thüringen beim Betreiben von Kirrungen einzuhalten.

Kurze Antwort

Richtig ist: 100 Meter.

  • A)50 Meter.
  • B)100 Meter.
  • C)200 Meter.
  • D)300 Meter.
  • E)500 Meter.
  • F)1.000 Meter.
Erklärung

In Thüringen schreibt das Landesjagdrecht für Kirrungen einen Mindestabstand von 100 m zur Jagdbezirksgrenze vor. So sollen Wildbewegungen nicht gezielt ins Nachbarrevier gelenkt und Revierfrieden gewahrt werden. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.

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