Kurze Antwort
Jagdschaden liegt vor, wenn durch Jagdausübung – z. B. Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten – Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstehen.
Jagdschäden sind vom Menschen im Rahmen der Jagdausübung verursachte Schäden am Grundstück. Fegen, Schälen oder Brechen sind Wildschäden, da sie durch Wild verursacht werden.
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