ThüringenRechtTHÜ-RE-1902-2026

Welcher Schadensfall ist ein Jagdschaden?

Kurze Antwort

Jagdschaden liegt vor, wenn durch Jagdausübung – z. B. Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten – Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstehen.

  • A)Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge des Befahrens bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten.
  • B)Das Fegen des Rehbocks an Forstpflanzen.
  • C)Das Schälen des Rotwildes im Bestand.
  • D)Das Brechen der Sauen im Kartoffelacker.
Erklärung

Jagdschäden sind vom Menschen im Rahmen der Jagdausübung verursachte Schäden am Grundstück. Fegen, Schälen oder Brechen sind Wildschäden, da sie durch Wild verursacht werden.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten