Kurze Antwort
Zum Kauf einer Faustfeuerwaffe ist die Waffenbesitzkarte mit Voreintrag (konkretes Modell und Kaliber) vorzulegen.
Für Kurzwaffen benötigen Jäger einen behördlichen Voreintrag in der grünen WBK; nur damit verkauft der Händler die Waffe. Der Jagdschein allein genügt hierfür nicht.
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