ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1347-2026

Welches Dokument müssen Sie zum Kauf einer Faustfeuerwaffe vorlegen?

Kurze Antwort

Zum Kauf einer Faustfeuerwaffe ist die Waffenbesitzkarte mit Voreintrag (konkretes Modell und Kaliber) vorzulegen.

  • A)Das polizeiliche Führungszeugnis.
  • B)Die Waffenbesitzkarte, auf der die Daten der gewünschten Waffe eingetragen sind.
  • C)Den Jagdschein mit dreijähriger Gültigkeit.
  • D)Das Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung.
  • E)Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Waffenbehörde.
Erklärung

Für Kurzwaffen benötigen Jäger einen behördlichen Voreintrag in der grünen WBK; nur damit verkauft der Händler die Waffe. Der Jagdschein allein genügt hierfür nicht.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten