Kurze Antwort
Richtig ist: Widerristhöhe des Hundes.
Bestimmend ist die Widerristhöhe, denn die TierSchHundV legt die Mindestbodenfläche des Zwingers stufenweise nach Schulterhöhe fest (bis 50 cm = 6 m², >50–65 cm = 8 m², >65 cm = 10 m²). Rasse, Gewicht, Grenzabstände oder vorhandene Freilauffläche ändern diese Mindestflächen nicht.
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