Kurze Antwort
Wesentliche Teile einer Selbstladepistole sind Lauf, Verschluss und das Griffstück, soweit es den Auslösemechanismus aufnimmt.
Nach WaffG zählen bei Kurzwaffen der Lauf, der Verschluss und das Griffstück (als Gehäuseunterteil für den Auslösemechanismus) zu den wesentlichen Teilen. Magazin, Visierung und Griffschalen sind keine wesentlichen Teile.
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