ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1126-2026

Welches sind die im waffenrechtlichen Sinne wesentlichen Teile einer Selbstladepistole?

Kurze Antwort

Wesentliche Teile einer Selbstladepistole sind Lauf, Verschluss und das Griffstück, soweit es den Auslösemechanismus aufnimmt.

  • A)Schloss, Magazin und Visierung.
  • B)Sicherung, Magazinsperre und Griffschalen.
  • C)Lauf und Magazin.
  • D)Lauf, Magazin und Spannhahn.
  • E)Griffstück (soweit dieses für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt ist), Lauf und Verschluss.
Erklärung

Nach WaffG zählen bei Kurzwaffen der Lauf, der Verschluss und das Griffstück (als Gehäuseunterteil für den Auslösemechanismus) zu den wesentlichen Teilen. Magazin, Visierung und Griffschalen sind keine wesentlichen Teile.

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