Kurze Antwort
Richtig sind: Schwarzwild, Hase, Waldschnepfe und Fuchs.
Richtig sind Schwarzwild, Feldhase, Waldschnepfe und Fuchs. Nach § 19 BJagdG gilt Nachtzeit 1,5 h nach SU bis 1,5 h vor SA; in dieser Zeit ist die Jagd grundsätzlich verboten, Ausnahmen u. a. für Schwarzwild, Raubwild (z. B. Fuchs), Hasentiere (Feldhase) und Waldschnepfen. Rehwild und Fasan sind zur Nachtzeit tabu. Hinweis: Landesrecht kann Details präzisieren.
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