ThüringenRechtTHÜ-RE-106-2026

Welches Wild darf zur Nachtzeit bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild, Hase, Waldschnepfe und Fuchs.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Fasan
  • D)Hase
  • E)Waldschnepfe
  • F)Fuchs
Erklärung

Richtig sind Schwarzwild, Feldhase, Waldschnepfe und Fuchs. Nach § 19 BJagdG gilt Nachtzeit 1,5 h nach SU bis 1,5 h vor SA; in dieser Zeit ist die Jagd grundsätzlich verboten, Ausnahmen u. a. für Schwarzwild, Raubwild (z. B. Fuchs), Hasentiere (Feldhase) und Waldschnepfen. Rehwild und Fasan sind zur Nachtzeit tabu. Hinweis: Landesrecht kann Details präzisieren.

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