ThüringenRechtTHÜ-RE-986-2026

Wem gehören wildlebende Tiere?

Kurze Antwort

Wildlebende Tiere gehören niemandem; sie sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden.

  • A)Grundsätzlich dem Eigentümer von Grund und Boden, auf dem sich das Wild befindet. Das Eigentum wird aber in der Regel durch Verpachtung an den Jagdpächter übertragen.
  • B)Der zuständigen Jagdgenossenschaft.
  • C)Dem Jagdaufseher.
  • D)Dem Inhaber des Jagdrechts.
  • E)Dem Inhaber des Jagdausübungsrechts.
  • F)Niemandem. Wild ist herrenlos.
Erklärung

Nach § 960 BGB sind wilde Tiere in Freiheit herrenlos. Erst durch Erlegen, Fangen oder Aneignung von Fallwild erwirbt der Jagdausübungsberechtigte Besitz; zuvor hat niemand Eigentum am Wild.

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