ThüringenRechtTHÜ-RE-1997-2026

Wem steht das Jagdrecht auf Flächen zu, an denen kein Eigentum begründet ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Den Ländern in denen sich die Flächen befinden.

  • A)Der Bundesrepublik Deutschland.
  • B)Dem Jagdbezirksnachbar mit der größten Grenzfläche zu der betreffenden Fläche.
  • C)Den Ländern in denen sich die Flächen befinden.
  • D)Den Gemeinden in denen sich die Flächen befinden.
  • E)Den Landkreisen und kreisfreien Städten in denen sich die Flächen befinden.
Erklärung

Richtig ist: den Ländern. Nach § 3 Abs. 2 Bundesjagdgesetz steht das Jagdrecht auf herrenlosen Flächen (wo kein Eigentum begründet ist) den Ländern zu, nicht dem Bund, Nachbarn oder Kommunen. Die Länder können darüber verfügen bzw. es im Rahmen ihrer Landesjagdgesetze regeln.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wem steht das Jagdrecht auf Flächen zu, an denen kein Eigentum be… | Jägerprüfung Thüringen – GrünesAbi | GrünesAbi